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Rollstuhlgerecht statt nur barrierefrei

Diese Maße müssen Sie kennen.

Nur die Begriffe „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“ sind durch die DIN 18040 hinsichtlich der einzuhaltenden Maße genau definiert. “Behindertengerecht”, “barrierearm”, "schwellenarm" oder “altersgerecht” sind hingegen frei auslegbare Wortschöpfungen, die ohnehin nur noch selten verwendet werden. 

Was gilt als rollstuhlgerecht?

Grundlegend gilt: Ist eine Wohnung oder ein Haus “rollstuhlgerecht” im Sinne der DIN-Norm, so sind automatisch auch alle Anforderungen an den Begriff “barrierefrei” erfüllt. Die Anforderungen an “rollstuhlgerechten” Wohn- bzw. Arbeits- und Lebensraum sind jedoch noch höher. Die Maße werden in der DIN 18040 definiert. Die Norm ist nochmal in zwei Unternormen unterteilt: DIN 18040-1 sowie die DIN 18040-2.

Wichtig: Die DIN 18040-2 unterscheidet zusätzlich zwischen dem öffentlichen Bereich von Wohngebäuden und dem privaten Wohnbereich. Im öffentlich zugänglichen Bereich (Zufahrtswege etc.) schließt der Begriff “barrierefrei” die Anforderungen für Rollstühle mit ein. 

Die DIN 18040-1

Diese Norm regelt die barrierefreie und rollstuhlgerechte Gestaltung von öffentlichen Gebäuden (z. B. Banken, Behörden, Geschäfte).

Die DIN 18040-2

Diese Norm definiert, wie Wohngebäude gestaltet sein müssen, um als “barrierefrei” bzw. “rollstuhlgerecht” zu gelten.

Die Basics: Bewegungs-, Begegnungs- und Abstellfläche

Während schon 120 x 120 cm Bewegungsfläche im Bad, dem Flur oder anderen Räumen als “barrierefrei” gelten, benötigen rollstuhlgerechte Objekte mindestens 150 x 150 cm. Dieser Platz ist notwendig, damit sich Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer samt Rollstuhl frei bewegen können - also der Rollstuhl uneingeschränkt manövrierbar ist. 

Für die Begegnung zweier RollstuhlfahrerInnen gelten sogar 180 x 180 cm Fläche (Begegnungsfläche) als Voraussetzung. Der Rollstuhlstellplatz ist eine Art “Mittelding” und verfügt über eine Mindestfläche von 150 x 180 cm.

Weitere Maße und Anforderungen im Überblick

Türen

Türen und andere Durchgänge sollten mindestens 90 cm breit sein. Türgriffe müssen entsprechend aus dem Rollstuhl heraus erreichbar sein. Ein Türspion sollte sich beispielsweise auf 120 cm Höhe befinden.

Bedienelemente

Bedienelemente sind auf etwa 80 bis 85 cm Höhe anzubringen. Diese Werte gelten sowohl in der Küche als auch im Bad, Flur oder anderswo.

Dusche

Die rollstuhlgerechte Dusche ist selbstverständlich bodengleich und bietet ausreichend Platz (150 x 150 cm) für den Duschrollstuhl. Auch hier ist natürlich die Höhe der Bedienelemente zu beachten.

WC

Zwischen 46 cm und 48 cm hoch sowie 70 cm tief: so sieht das rollstuhlgerechte WC aus. Daneben sind außerdem neben je 90 cm Platz einzuhalten. Das WC selbst ist mit Rückenstütze und Klappgriffen ausgestattet.

Treppe

Die rollstuhlgerechte Treppe im Innen- und Außenbereich verfügt über eine Rollstuhlrampe und / oder einen Rollstuhllift (Hublift oder Plattformlift). Für den mobilen Einsatz eignen sich sogenannte Treppenraupen (auch: Treppensteiger).

Waschbecken

Das Waschbecken muss zwingend unterfahrbar sein und auf der richtigen Höhe angebracht werden. 55 cm Tiefe und 90 cm Breite unter dem Waschtisch sowie eine Höhe von rund 80 cm gelten als optimal.

PKW-Stellplatz

Um den Ein- und Ausstieg zu gewährleisten, sollte neben dem Kfz ausreichend Platz für den Rollstuhl sein. Insgesamt werden mindestens 250 cm Höhe (z. B. für einen Kleinbus), 750 cm Länge und 350 cm Breite als Mindestmaße für einen rollstuhlgerechten PKW-Stellplatz empfohlen.

Küchenmöbel

Eine rollstuhlgerechte Kücheneinrichtung ist unterfahrbar. Vor Küchenmöbeln muss zudem eine Bewegungsfläche von mindestens 150 x 150 cm eingehalten werden. Bedienelemente befinden sich idealerweise in 80 - 85 cm Höhe.

Die Wohnbereiche im Überblick

Rollstuhlgerecht wohnen oder bauen: Wer sich an die Grundregeln der DIN 18040 hält, schafft barrierefreien Wohnraum für sich oder seine MieterInnen. 

Rollstuhlgerechtes Badezimmer

Ein rollstuhlgerechtes Badezimmer verfügt über ausreichend Bewegungsfläche. Die Waschplätze sind unterfahrbar - Wasserhähne und Haltegriffe auf etwa 80 bis 85 cm angebracht. Die Dusche ist bodengleich und lässt sich gut öffnen. Eine Badewanne verfügt entweder über eine Tür oder einen Badewannenlift.

Rollstuhlgerecht wohnen und bauen Maße DIN-Norm

Rollstuhlgerechte Küche

Tische und Arbeitsplatten sollten unterfahrbar sein. Der Ofen ist idealerweise etwas höher angebracht - die Tür sollte sich seitlich öffnen lassen. Ansonsten gelten hier die gleichen Voraussetzungen wie in anderen Räumen des Hauses: Bedienelemente auf 80 bis 85 cm Höhe und mindestens 150 x 150 cm Manövrierfläche. Tipp: Planen Sie bei einer neuen Küche ein höhenverstellbares Kochfeld sowie Hängeschränke, die per Knopfdruck entgegenkommen, mit ein.

Rollstuhlgerechte Küche

Rollstuhlgerechter Außenbereich

Wege und PKW-Stellplätze sind idealerweise ausreichend breit (siehe oben). Der Bodenbelag ist so zu wählen, dass ein normaler Rollstuhl diesen gut befahren kann. Kleine Höhenunterschied lassen sich mit einer Rollstuhlrampe meistern. Reicht diese nicht aus, ist ein Hublift (oder einen Plattformlift mit Schienen) das Mittel der Wahl.

Rollstuhlgerechter Außenbereich

Tipp: Zuschüsse für barrierefreie (Um)Bauten

Ab Pflegegrad 1 bezuschusst die Pflegeversicherung barrierefreie Wohnraumanpassungen mit bis zu 4.000 Euro pro Person. Pro Haushalt können maximal vier Personen gefördert werden - das entspricht also bis zu 16.000 Euro Zuschuss für einen Treppenlift, ein barrierefreies Bad oder andere Maßnahmen. 

Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt entsprechende Bauvorhaben. Anders als bei der Pflegekasse sind die Zuschüsse von bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit nicht an eine Pflegebedürftigkeit geknüpft. Gefördert werden Privatpersonen (Eigentümer, Mieter oder Vermieter). Auch der Kauf von barrierefreiem Wohnraum ist förderfähig. 

Alternativ zum direkten Zuschuss stehen auch zinsgünstige Förderkredite bereit. Die KfW gewährt hier bis zu 50.000 Euro ab einem effektiven Jahreszins von aktuell 0,04 %.

  • KfW-Zuschuss

    bis zu 6.250 € pro Wohneinheit als Zuschuss oder 50.000 Kredit

  • Pflegekassenzuschuss

    bis zu 4.000 € pro Person ab Pflegegrad 1 (maximal 16.000 € pro Haushalt)

  • Regionale Fördermittel

    Zuschüsse für barrierefreies Bauen in vielen Bundesländern

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Heike Bielenstedt
Fachberaterin Barrierefreiheit

Heike Bielenstedt

Heike Bielenstedt ist Fachberaterin für Barrierefreiheit und verantwortlich für den Inhalt auf allen unseren Portalen - regional-hoergeraet.de, barrierefrei-ratgeber.detreppenlift-pflegekasse.derollstuhl-ratgeber.de und treppenlifte-foerderung.de. Sie haben Anregungen? Schreiben Sie Heike eine E-Mail oder folgen Sie ihr auf LinkedIn.

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