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Zuschüsse und Fördermittel

Förderung / Kostenträger für rollstuhlgerechten (Um)bau

Der rollstuhlgerechte Umbau wird von verschiedenen Kostenträgern direkt bezuschusst. Zunächst muss also geklärt werden, wieso der Rollstuhl und infolgedessen ein Um- bzw. Neubau notwendig ist. Lernen Sie die verschiedenen Kostenträger sowie Förderer für (Rollstühle) sowie barrierefreien und rollstuhlgerechten (Um)bau kennen.

Berufsgenossenschaft

Ist die körperliche Beeinträchtigung die Folge eines Arbeitsunfalls, tritt die Berufsgenossenschaft als Kostenträger für sämtliche in Verbindung mit dem Unfall stehenden Kosten ein. Sowohl die Kosten für den Rollstuhl als auch für Rollstuhl-Treppenlifte oder barrierefreie Umbauten werden bei bestehender Notwendigkeit in voller Höhe übernommen. Weiterführende Infos zu Arbeitsunfällen erhalten sie auf der Seite des Spitzenverbands der gesetzlichen Unfallversicherung.

  • Kostenträger bei Arbeitsunfällen
  • Übernimmt Kosten für Rollstuhl und andere Hilfsmittel
  • Komplette Übernahme der anfallenden Kosten

Pflegeversicherung

Ist die Berufsgenossenschaft nicht zuständig und liegt ein Pflegegrad vor, beteiligt sich die Pflegekasse (nicht die Krankenkasse) an sogenannten “wohnumfeldverbessernden Maßnahmen”. Das kann der Einbau eines Rollstuhllifts, das Versetzen von Bedienelementen und Schalter oder die Einrichtung einer barrierefreien Küche sowie eines barrierefreien Badezimmers sein. Der Zuschuss wird einmalig gewährt und beträgt bis zu 4.000 Euro pro Person. Die maximale Förderung pro Haushalt beträgt 16.000 Euro (4 Personen).

  • bis zu 4.000 Euro p. P.
  • maximal 16.000 Euro / Haushalt
  • einmaliger Zuschuss für sämtliche Umbauten
  • ab Pflegegrad 1

Haftpflichtversicherung

Bei Unfällen, die nicht in Verbindung mit der Ausübung einer Berufstätigkeit stehen, sondern durch eine “Privatperson” verschuldet wurden, ist ggfs. die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers / der Unfallverursacherin für die Kostenübernahme zuständig. Das betrifft sowohl die Kosten für einen Rollstuhl als auch die für Hilfsmittel sowie den rollstuhlgerechten Umbau.

  • Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers
  • nur bei Nicht-Berufsunfällen
  • Entscheidung durch Gericht

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Der Abbau von Barrieren wird auch durch die staatliche Förderbank KfW gefördert. Neben einem an ausreichend Bundesmittel geknüpften Zuschuss von bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit gewährt die Förderbank auch zinsgünstige Kredite von bis zu 50.000 Euro. Der Zuschuss (455-B) wird direkt bei der KfW, das Darlehen (Kredit 159) über die Hausbank (z. B. Sparkasse, Volksbank) beantragt.

  • Zuschuss für barrierefreie Umbauten
  • auch für den Kauf von umgebauten Wohnraum geeignet
  • Förderung von Privatpersonen (Eigentümer und Mieter)
  • nicht für Gewerbe geeignet

Zahlt die Krankenkasse?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Hilfsmittel wie den Rollstuhl, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist. Barrierefreie Wohnraumanpassungen werden aber grundlegend NICHT von der Krankenkasse, sondern WENN von der zuständigen Pflegeversicherung übernommen.

Rollstuhlgerechter Arbeitsplatz: Zuschüsse für Arbeitgeber

Arbeitgeber werden bei der Gestaltung rollstuhlgerechter (barrierefreier) Arbeitsplätze u.a. vom Integrationsamt sowie der Agentur für Arbeit unterstützt. Teilweise kommt auch die Rentenversicherung oder Unfallversicherung als Leistungserbringer/in infrage. 

Kombination von Zuschüssen nicht immer möglich

Eine Kombination verschiedener Zuschüsse für den rollstuhlgerechten Umbau ist selten bzw. nur unter bestimmten Auflagen möglich. Sie lässt sich beispielsweise die KfW-Förderung nicht mit dem Zuschuss der Pflegekasse für die gleiche Maßnahme verknüpfen. Eine Kombination für verschiedene Umbaumaßnahmen ist hingegen zulässig.

Nutzen Sie den KfW-Zuschuss stets für die teurere Umbaumaßnahme, da diese prozentual berechnet wird und in der Maximalsumme höher ist als der Pflegekassenzuschuss. Den Eigenanteil dürfen Sie übrigens als außergewöhnliche Belastung von der Einkommenssteuer absetzen.

Rollstuhl-Treppenlift 9.000 Euro
- Pflegekassenzuschuss 4.000 Euro
Eigenanteil Treppenlift (steuerlich absetzbar) 5.000 Euro
Kosten für barrierefreies Badezimmer 13.000 Euro
– 10 % KfW-Zuschuss 1.300 Euro
Eigenanteil Bad  (steuerlich absetzbar) 11.700 Euro
Eigenanteil an Gesamtkosten (steuerlich absetzbar) 16.700 Euro

Barrierefrei leben: wichtige Hilfsmittel

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Heike Bielenstedt
Fachberaterin Barrierefreiheit

Heike Bielenstedt

Heike Bielenstedt ist Fachberaterin für Barrierefreiheit und verantwortlich für den Inhalt auf allen unseren Portalen - regional-hoergeraet.de, barrierefrei-ratgeber.detreppenlift-pflegekasse.derollstuhl-ratgeber.de und treppenlifte-foerderung.de. Sie haben Anregungen? Schreiben Sie Heike eine E-Mail oder folgen Sie ihr auf LinkedIn.

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