Fest installiert oder mobil: Die Rollstuhlrampe ist ein unverzichtbares Hilfsmittel im Innen- und Außenbereich und ermöglicht RollstuhlfahrerInnen, Türschwellen, aber auch kleine Treppen, eigenständig zu meistern. Lernen Sie die verschiedenen Rampensysteme kennen und erfahren Sie, ob die Kranken- bzw. Pflegekasse für die Kosten aufkommt.
Die Varianten im Überblick
Während Türschwellenrampen aus Aluminium, Gummi oder glasfaserverstärktem Kunststoff perfekt für kleine Unebenheiten geeignet sind, kommen bei kleinen Treppe sogenannte Treppenrampen zum Einsatz. Handelt es sich dabei um eine große, befahrbare Fläche, spricht man von einer Flächenrampe. Diese gibt es auch als ganzes Rampensystem inklusive Handlauf.
Die Alternative wäre eine (ausziehbare) Schienenrampe. Um den Einstieg ins rollstuhlgerechte Auto zu ermöglichen, werden in der Regel klappbare Rampen genutzt. Diese kennt man auch aus den öffentlichen Verkehrsmitteln (z. B. dem Omnibus).
Ist eine solche klappbare Rampe tragbar, spricht man von einer (mobilen) Kofferrampe. Im Idealfall sollte es sich dabei um eine sehr leichte (Ultra-Leicht-Rampe) Ausführung aus Glas- und Graphitfasermaterialien handeln. Diese lassen sich oftmals eigenständig am Rollstuhl mitführen.
Die Lösungen:
- Türschwellenrampe
- Schienenrampe
- Kofferrampe
- Rampensystem (mit Handlauf)
- Schwellenrampe
- Scooter Rampe
- rollbare Rollstuhlrampe
- Elektromobil Rampe
- Teleskop-Kofferrampe
- Stufenrampe
- Kabelbrücken für Rollstuhlzugang
Gemauerte Rampen im Neubau
Nicht immer wird die Rollstuhlrampe nachgerüstet. Vor allem im Neubau von barrierefreien / altersgerechten / rollstuhlgerechten Immobilien, werden Rollstuhlrampen oft gemauert (oder gegossen)- also fest mit der Bausubstanz verflochten. Dort dienen Sie als Ausweichmöglichkeit zur Treppe - nicht nur für RollstuhlfahrerInnen, sondern auch für Menschen, die auf andere Mobilitätshilfen (z. B einen Rollator) angewiesen sind.
Rollstuhlrampe: die maximale Steigung
Ob eine Rollstuhlrampe ausreicht oder man doch lieber zum Treppenlift (senkrechter Hublift oder Plattformlift mit Schienensystem) greift, hängt maßgeblich von der zu überwindenden Steigung ab. Die maximale Steigung (das maximale Gefälle) für Rollstühle mit Elektroantrieb beträgt 20 Prozent, also 11,31 Grad. Für SelbstfahrerInnen sollte die Steigung 6 bis 10 Prozent nicht überschreiten (maximal 5,71 Grad). Im Vergleich: Plattformlifte schaffen bis zu 60 Prozent Steigung (30,96 Grad). Eine weitere Alternative wäre der Hublift als senkrechter Rollstuhllift. Mit Begleitperson gelten 12 bis 20 Prozent Steigung als Maximum.
Vorsicht im öffentlichen Bereich und im Mehrfamilien-/Mietshaus
In öffentlich zugänglichen Bereichen und dem Mietwohnungsbau gelten die Vorschriften der DIN 18040-1 bzw. -2. Demnach darf die maximale Steigung einer Rollstuhlrampe 6 % betragen In der Praxis ist diese Forderung wegen der sich daraus ergebenden Länge der Rollstuhlrampe kaum zu erfüllen - erst recht nicht an vorhandenen Treppen. Beim Neubau werden Auffahrrampen deshalb oft schlangenförmig angeordnet. Bei Bestandsimmobilien sind Treppenlifte (Außenlifte oder Innenlifte) und Aufzüge (vor allem der “Außenaufzug”) die bessere Wahl.
Rollstuhlrampe: Preise und Kostenübernahme
Wie teuer eine Rollstuhlrampe ist, hängt naturgemäß von ihrer Bauart ab. Eine einfache Türschwellenrampe bekommt man bereits ab rund 50 - 60 Euro. Hochwertige Kofferrampen mit Falttechnik starten bei etwa 250 bis 300 Euro. Für fest installierte (stationäre) Rampen-Systeme sind gut und gerne 1.000 bis mehrere tausend Euro einzukalkulieren.
Kostenträger für Rollstuhlrampen: Ist die Rollstuhlrampe ein Pflegehilfsmittel?
Rollstuhlrampen zählen zu den Hilfsmitteln gemäß GKV-Hilfsmittelverzeichnis und werden deshalb (in den meisten Fällen) von der Krankenkasse bezahlt. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um eine mobile Rampe handelt. Für fest installierte Rampen, die eine bauliche Veränderung darstellen muss der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen der Pflegeversicherung verwendet werden. Hier ist ein bestehender Pflegegrad die Voraussetzung.
Falls keine akute Pflegesituation besteht, beispielsweise beim Einbau durch den Eigentümer oder Bauherren eines neuen Ein- oder Mehrfamilienhauses, können grundlegende Fördermittel zur Finanzierung barrierefreier und rollstuhlgerechter Umbauten genutzt werden - z. B. der Zuschuss der KfW oder zinsgünstige Förderdarlehen der staatlichen Förderbank und regionaler Landesbanken.
Weitere Kostenträger
Sind Rollstuhl und Rollstuhlrampe infolge eines Arbeitsunfalls notwendig, tritt die Berufsgenossenschaft in vielen Fällen als Kostenträger für sämtliche in Verbindung mit der Behinderung anfallenden Kosten ein.
Bei nicht-Berufsunfällen ist ggfs. die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers / der Unfallverursacherin zuständig.
Arbeitgeber werden vom Integrationsamt, der Agentur für Arbeit oder der Rebtenversicherung unterstützt.
Barrierefrei leben: wichtige Hilfsmittel
Ob Rollstuhlrampe oder Rollstuhllift: Mit dem passenden Zubehör erlangen Sie ein Höchstmaß an Selbstständigkeit. Gerne beraten Sie unsere lokalen Partnerfirmen rund um Lösungen für Innenräume und Außenbereiche.