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Rollstuhlgerechtes Badezimmer

Maße, Hilfsmittel und Co.

Nicht immer ist ein barrierearmes, altersgerechtes und gar im Sinne der DIN 18040 barrierefreies Badezimmer auch rollstuhlgerecht / behindertengerecht. Die Anforderung sind noch einmal höher. Lernen Sie die Maße kennen und erfahren Sie, welche Hilfsmittel die Eigenständigkeit von RollstuhlfahrerInnen im Badezimmer erhöhen.

Wann ist ein Bad rollstuhlgerecht?

Die Begriffe “barrierefrei” und “rollstuhlgerecht” werden durch die DIN-Normen 18040-1 (öffentliche Gebäude) sowie die DIN 18040-2 (Wohngebäude) definiert. Die Anforderungen, die an rollstuhlgerechte Räume gestellt werden unterscheiden sich noch einmal von denen barrierefreier Flächen. wie anderswo sind im Bad in erster Linie ausreichend Bewegungs-, Begegnungs- und Abstellflächen einzuplanen.

Die notwendige Bewegungsfläche zwischen Objekten muss 150 x 150 cm betragen, damit der Rollstuhl uneingeschränkt manövrierbar bleibt. Als "barrierefrei" würden hingegen schon 120 x 120 cm große Bewegungsflächen gelten. Dieser Platz ist entsprechend vor WC, Dusche, Badewanne, Waschbecken einzuhalten. Die Türen sollten mindestens 90 cm breit sein. Als Begegnungsfläche (im Bad nicht zwingend erforderlich) werden 180 x 180 cm vorausgesetzt.

Rollstuhlgerechte Dusche

Eine rollstuhlgerechte Dusche ist optimalerweise befahrbar - also bodengleich. Bei modernen Duschen ist eine Duschtür nicht mehr zwingend erforderlich. Sollte ein Tür vorhanden sein, so muss diese natürlich aus dem Rollstuhl heraus geöffnet werden können. Geduscht wird entweder in einem Duschrollstuhl oder aber auf einem Duschsitz. Hier wären dann entsprechend Haltegriffe anzubringen, damit man sich vom Rollstuhl auf den Sitz sowie vom Sitz zurück auf den Rollstuhl hieven kann. Als Duschplatz müssen genau wie außerhalb der Dusche mindestens 150 x 150 cm zur Verfügung stehen. Das Gefälle (Duschrinne) sollte maximal 2 % betragen.

Rollstuhlgerechte Dusche

Rollstuhlgerechtes WC

Ein/e rollstuhlgerechtes WC/Toilette ist zwischen 46 cm und 48 cm hoch und 70 cm tief. Neben dem WC müssen 90 cm Platz für den Rollstuhl zur Verfügung stehen. Notwendig sind außerdem Haltegriffe (Klappgriffe) und eine Rückenstütze. Vor der Toilette muss der obligatorische Bewegungsraum von 150 x 150 cm eingehalten werden.

Rollstuhlgerechte Toilette

Rollstuhlgerechter Waschtisch

Das Waschbecken muss zwingend unterfahrbar sein. Die rollstuhlgerechte Beinfreiheit beträgt 90 cm in der Breite und 55 cm in der Tiefe. Eine Einbauhöhe von maximal 80 cm sowie eine Unterfahrbarkeit von 67 cm gelten als optimal. Wichtig: Die Bedienelemente müssen erreichbar bleiben. Handtuchhalter sollten zugleich als Haltegriffe / Stützgriffe dienen.

Rollstuhlgerechtes Waschbecken

Rollstuhlgerechte Badewanne

Ja, auch eine Badewanne kann rollstuhlgerecht sein. Voraussetzung ist meist ein Hilfsmittel wie der Badewannenlift. Diesen gibt es in verschiedenen Ausführungen. Manche Produkte sind als Hilfsmittel gemäß Hilfsmittelverzeichnis klassifiziert und werden entsprechend von der Kranken- / Pflegekasse übernommen. Eine Alternative wäre eine Sitzbadewanne mit Tür.

Rollstuhlgerechte Badewanne

Hilfsmittel im Badezimmer

Neben dem Badewannenlift können auch Duschrollstühle, Duschsitze, Badewannensitze oder Schwellenrampen für nicht-bodengleiche Duschen die Eigenständigkeit von RollstuhlfahrerInnen erhöhen bzw. eine Pflegesituation verbessern. Beachten Sie: Nicht alle Hilfsmittel sind Hilfsmittel im Sinne des Hilfsmittelverzeichnisses. Hilfsmittel, die von der Krankenkasse bezuschusst werden, erfordern ein Rezept vom Arzt. Technische Pflegehilfsmittel können auch ohne Rezept bei der Pflegeversicherung beantragt werden.

Anerkannte Hilfsmittel fürs Bad - diese Produkte werden bei medizinischer Notwendigkeit direkt bezuschusst bzw. komplett übernommen:

  • Duschrollstuhl
  • Duschsitz / Badewannensitz
  • Badewannenlift (nur Hebelift)
  • Haltegriffe

Kosten für Badumbau + Fördermittel / Zuschüsse

Ein kompletter Badumbau (Badsanierung) liegt was die Kosten betrifft locker im zweistelligen Bereich. Wenn Sie nur eine rollstuhlgerechte Dusche einbauen lassen möchten, sind Sie hingegen schon mit wenigen tausend Euro dabei

Die Kosten für anerkannte Hilfsmittel werden wie bereits erwähnt direkt von der Kranken- oder Pflegekasse übernommen. Hier müssen Sie lediglich einen Antrag inkl. Rezept und Kostenvoranschlag stellen. Pflegehilfsmittel können (ab Pflegegrad 1) auch ohne Rezept direkt bei der Versicherung beantragt werden. 

Alle weiteren Umbaumaßnahmen im Bad lassen sich über den Pflegekassenzuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen finanzieren. Voraussetzung ist ein bestehender Pflegegrad.

Ist die Erkrankung / Behinderung bzw. die Pflegebedürftigkeit Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, ist ggfs. Berufsgenossenschaft als Kostenträger zuständig. Bei fremdverschuldeten nicht-Berufsunfällen muss häufig die Haftpflichtversicherung des Verursachers zahlen.

✓ Einstiegshilfen für die Badewanne ✓ Rutschhemmende Fußbodenbeläge ✓ barrierefreie Dusche ✓ Höhenverstellbares WC - höhenverstellbarer Waschtisch

Rollstuhlgerechtes Bad als Prophylaxe - z. B. im Neubau?

Wenn keine Behinderung / Erkrankung vorliegt und auch kein Pflegebedarf nachgewiesen wurde, müssen Sie andere Finanzierungsoptionen suchen. Hier wären vor allem der KfW-Zuschuss sowie die zinsgünstigen Förderkredite der KfW und diverser Landesbanken zu nennen. Für verschiedene (nicht die gleichen) Maßnahmen dürfen diese Zuschüsse auch mit dem Pflegekassenzuschuss kombiniert werden (falls Berechtigung vorliegt)

Wo erhalte ich Hilfe beim Badumbau?

Einfache Hilfsmittel erhalten Sie im Sanitätshaus oder online. Auch Ihr Arzt wird Sie dahingehend beraten können. Der umfassende Um- oder Neubau des Badezimmers wird durch spezialisierte Handwerksbetriebe realisiert - idealerweise Betriebe in Ihrer Nähe. Wichtig: Vergleichen Sie stets die Angebote und lassen Sie sich immer einen Kostenvoranschlag erstellen, mit dem Sie sich an Ihre Kranken- oder Pflegekasse zwecks Kostenübernahme wenden.

Barrierefrei leben: wichtige Hilfsmittel

Ob Rollstuhlrampe oder Rollstuhllift: Mit dem passenden Zubehör erlangen Sie ein Höchstmaß an Selbstständigkeit. Gerne beraten Sie unsere lokalen Partnerfirmen rund um Lösungen für Innenräume und Außenbereiche.

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Heike Bielenstedt
Fachberaterin Barrierefreiheit

Heike Bielenstedt

Heike Bielenstedt ist Fachberaterin für Barrierefreiheit und verantwortlich für den Inhalt auf allen unseren Portalen - regional-hoergeraet.de, barrierefrei-ratgeber.detreppenlift-pflegekasse.derollstuhl-ratgeber.de und treppenlifte-foerderung.de. Sie haben Anregungen? Schreiben Sie Heike eine E-Mail oder folgen Sie ihr auf LinkedIn.

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Durch unsere Service-Partner im Bereich Pflege und Barrierefreies Bauen und Wohnen können wir Sie schnell zum passenden lokalen Ansprechpartner vermitteln. Die Vermittlung ist kostenfrei. Gleiches gilt für die Erstberatung am Telefon. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail. Wir freuen uns auf Sie.

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