Natürlich wäre eine bodenebene, rollstuhlgerechte Dusche die einfacherere Lösung: Doch auf das heißgeliebte Bad will man trotz körperlichen Beeinträchtigungen nicht immer verzichten. Hilfestellung bietet ein sogenannter Badewannenlift. Lernen Sie die verschiedenen Varianten kennen und erfahren Sie, ob die Kranken-/Pflegekasse für die Kosten aufkommt.
Funktionsweise und Varianten
Mittels der richtigen Transfertechnik können sich RollstuhlfahrerInnen aus dem Rollstuhl über die Badewannenkante auf die Lifteinheit hieven. Der Badewannenlift senkt sich dann auf Wunsch ab und kann genauso einfach wieder nach oben gefahren werden. Es stehen vier verschiedene Varianten zur Verfügung - der klassische Hebelift, der Tuchlifter, der Schwenklift sowie das Badewannenkissen. Wichtig: In der Regel übernehmen die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen nur die Kosten für Stuhlliftsysteme. Eine Alternative wäre ein kostengünstiger Drehsitz. Dieser ermöglicht allerdings kein Absenken, wodurch kein Vollbad möglich ist.
Wie wird der Lift betrieben?
Vorsicht bei Badewannenlift mit Wasserdruck: Einige Produkte funktionieren nicht mit Strom, sondern mittels Wasserdruck, der eine Hydraulik antreibt. Hier ist ein zusätzlicher Anschluss neben der Badewanne notwendig. Entscheiden Sie sich im Zweifel für ein Modell mit Akku. So wird auch kein direkter Stromanschluss benötigt. Lediglich bei einem kompletten Neu- oder Umbau des Badezimmers machen Badewannenlifter mit direktem Stromanschluss hinsichtlich des Einbau-Aufwands Sinn.
Hebelift / Stuhllift
Beim klassischen Badewannenlift wie er von der Versicherung bezahlt wird, handelt es sich um einen Sitz samt Gestell, der in der Badewanne befestigt wird und per Knopfdruck auf und abgelassen wird. Dies kann prinzipiell vollkommen eigenständig erfolgen, ohne dass eine Hilfsperson notwendig wäre.
- schon ab 200 Euro erhältlich
- Kostenübernahme durch Kranken-/Pflegekasse
- teilweise platzintensiv
- Montage durch Fachbetrieb notwendig
- bis zu 140 kg Traglast
Tuchlifter
Der Tuchlifter ist wie der Name bereits vermutet lässt ein Tuch (Badeband), das automatisch gespannt wird, um als Sitz zu dienen und sich ebenso leicht absenken lässt, um den kompletten Einstieg in die Wanne zu ermöglichen. Die Steuerungs- und Antriebseinheit wird an der Wand montiert.
- platzsparend
- einfache und eigenständige Bedienung
- sehr teuer
- keine Kostenübernahme durch Kranken-/Pflegekasse
- bis zu 140 kg Traglast
Badekissen (Kissenlift)
Das Badewannenkissen ist die Premium-Lösung und wird ebenfalls nicht von der Pflege-/Krankenversicherung übernommen. Im aufgeblasenen Zustand ermöglicht das Kissen den mühelosen Einstieg auf Ebene der Badewannenkante. Anschließend lässt sich das Kissen absenken. Ein Vollbad ist also möglich.
- keine Montage
- teuer + keine Kostenübernahme
- sehr komfortabel
- schonend zur Bausubstanz
- wasserfeste Fernbedienung
- eigenständig aufblasbar und absenkbar
- teilweise Hilfsperson nötig
- bis zu 150 kg Traglast
Schwenklift
Schwenklifte können entweder an der Decke befestigt oder neben der Badewanne aufgestellt werden. Dabei hievt man sich aus dem Rollstuhl auf die Sitzfläche und wird anschließend per Knopfdruck mittels Schwenkmechanismus in die Badewanne manövriert. Hier lässt sich die Einheit dann wie bei anderen Modellen absenken.
- Befestigung an Decke oder Gestell außerhalb der Wanne
- keine Hilfsperson notwendig
- ab 1.500 Euro
- keine Kostenübernahme vorgesehen
Wannenlifter: Zahlt die Krankenkasse (oder die Pflegekasse)?
Badewannenlifte sind anerkannte Hilfsmittel gemäß Hilfsmittelverzeichnis. Die Kosten werden sowohl von der Kranken- als auch von der Pflegekasse getragen, da es sich bei dieser Produktkategorie um ein sogenanntes doppelfunktionales Hilfsmittel handelt. Der Ansprechpartner für Betroffene bleibt aber gleich. Die interne Verrechnung übernehmen Kranken- und Pflegeversicherung untereinander. Zudem wäre eine Finanzierung über den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen möglich.
Badewannenlift beantragen
In einem ersten Schritt ist der Arzt zu konsultieren. Dieser kann über die weiteren Schritte beraten und alle notwendigen Auskünfte erteilen. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit (ab Pflegegrad 1) kann der Antrag auf Kostenübernahme auch direkt bei der Pflegeversicherung (z. B. AOK, Barmer, DAK) eingereicht werden - ein Rezept ist nicht notwendig. Dennoch kann die Empfehlung des Arztes (oder einer Pflegekraft) das Verfahren vereinfachen. Auch die Sanitätshäuser nehmen den Antrag auf Kostenübernahme entgegen und leiten diesen an die zuständige Stelle weiter.
- Arzt konsultieren und Rezept ausstellen lassen (bei vorhandenem Pflegegrad nicht zwingend notwendig)
- Antrag auf Kostenübernahme bei Versicherung einreichen oder Abrechnung über Sanitätshaus anfordern
- Im Zweifel Widerspruch einlegen, falls Kostenübernahme abgelehnt wird
Badewannenlift neu / gebraucht kaufen oder mieten?
Weder der Gebrauchtkauf noch die Miete machen in den meisten Fällen Sinn, da die Produkte, sofern medizinisch notwendig, von der Versicherung (Krankenkasse oder Pflegekasse) bezahlt werden. Wer sich dennoch für die Miete entscheidet, muss mit Mietraten zwischen 20 und 40 Euro pro Monat sowie einer Bereitstellungsgebühr von bis zu mehreren hundert Euro (abhängig vom jeweiligen Produkt) kalkulieren.
Barrierefrei leben: wichtige Hilfsmittel
Ob Rollstuhlrampe oder Rollstuhllift: Mit dem passenden Zubehör erlangen Sie ein Höchstmaß an Selbstständigkeit. Gerne beraten Sie unsere lokalen Partnerfirmen rund um Lösungen für Innenräume und Außenbereiche.