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Rollstuhl beantragen: so geht’s

In wenigen Schritten zum Rollstuhl (auf Rezept)

Nicht nur aufgrund einer Behinderung, auch im Alter kann es vorkommen, dass man plötzlich auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Direkt tauchen einige Fragen auf: Welchen Rollstuhl benötige ich, steht mir ein Zuschuss zu und wie und vor allem wo beantrage ich den Rollstuhl? Wir klären auf.

Rollstuhl: anerkanntes Hilfsmittel

Die gute Nachricht vorab: Rollstühle sind anerkannte Hilfsmittel gemäß Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes und werden daher direkt von den Kranken- und Pflegekassen bezuschusst.

In der Regel ist die Krankenkasse zuständig, da der Rollstuhl eine bestehende Behinderung ausgleicht. Allerdings kann ein Rollstuhl auch die Pflege pflegebedürftiger Personen erleichtern (Beispiel: Pflegerollstuhl / Multifunktionsrollstuhl). 

Wann Rollstuhl beantragen?

  • bei einer Behinderung
  • bei Bewegungseinschränkungen im Alter
  • als Unterstützung bei der häuslichen oder stationären Pflege
  • im Zuge einer Rehabilitation nach einem Unfall
  • unabhängig vom Pflegegrad
  • bei nachgewiesener Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5)
  • im Anschluss an eine OP
  • bei temporärer Einschränkung der Mobilität

Rollstuhl beantragen: der Ablauf im Detail

Ihr Rollstuhl-Antrag war nicht erfolgreich? Sie haben das Recht, Widerspruch einzulegen und den Antrag erneut prüfen zu lassen. Lassen Sie sich auch hier von einem Arzt / einer Ärztin unterstützen.

Schritt 1

Sprechen Sie mit Ihrem Haus- oder behandelnden Facharzt. Dieser wird Ihnen, sofern notwendig, ein Rezept für den Rollstuhl ausstellen und Ihnen bei den nächsten Schritten helfen und Auskunft über die Erfolgsaussichten des Antrags mitteilen können.

Schritt 2

Holen Sie sich einen Kostenvoranschlag bei einem Sanitätshaus ein. Die Krankenkassen arbeiten oft mit speziellen Anbietern / Vertragspartner zusammen. Vor allem bei kurzzeitigen Einschränkungen der Mobilität werden Rollstühle als Leihgabe über angeschlossene Sanitätshäuser herausgegeben.

Schritt 3

Reichen Sie das Rezept samt Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse / Pflegekasse ein. Wichtig: Das Rezept sollte direkt die Hilfsmittelnummer des Rollstuhls enthalten. Die Versicherung wird unter Anrechnung der gesetzlichen Zuzahlung nur die Kosten für einen wirklich notwendigen Rollstuhl übernehmen.

Welche Rollstühle zahlt die Versicherung?

Wie erwähnt übernimmt die Versicherung nur Kosten für medizinisch notwendige Modelle. Erfahren Sie mehr zum Thema Kostenübernahme und lernen Sie die verschiedenen Rollstuhlarten gemäß Verordnung kennen.

Pflegehilfsmittel oder Hilfsmittel - Krankenkasse oder Pflegekasse?

Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege und können - ab Pflegegrad 1 - direkt bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Ein Rezept braucht man nicht zwingend. Allerdings kann es die Antragstellung beschleunigen. 

Der Rollstuhl-Antrag ist für gewöhnlich bei der Krankenkasse zu stellen. Für Hilfsmittel, die durch die Krankenkasse bezahlt werden, ist  eine ärztliche Verordnung für den Rollstuhl (Rezept) notwendig.

Schließen Sie sich im Zweifel persönlich mit der Versicherung  (z. B. AOK, DAK, Barmer) kurz, um den individuellen Ablauf zu erfragen. Teilweise weichen die Modalitäten ab. Das gilt vor allem für die privaten Kranken- und Pflegeversicherungen.

Rollstuhl im Pflegeheim?

Im Pflegeheim zählen einige Rollstuhlarten (genau wie andere Pflegehilfsmittel) zur Grundausstattung und werden entsprechend vom Pflegeheim gestellt. Dies bezieht sich beispielsweise auf Duschrollstühle.

Unterstützung bei Behinderung und Pflegebedürftigkeit

Eine Behinderung ist nicht immer mit einer Pflegebedürftigkeit gleichzusetzen. Während Sie den Pflegegrad bei der Pflegeversicherung beantragen, wird eine Behinderung durch das Versorgungsamt festgestellt. Hier ist also ein separater Antrag notwendig. Beide Situationen bringen Vergünstigungen mit sich (Nachteilsaugleiche bei Behinderung, Pflegeleistungen bei Pflegebedürftigkeit). 

Barrierefrei leben: wichtige Hilfsmittel

Ob Rollstuhlrampe oder Rollstuhllift: Mit dem passenden Zubehör erlangen Sie ein Höchstmaß an Selbstständigkeit. Gerne beraten Sie unsere lokalen Partnerfirmen rund um Lösungen für Innenräume und Außenbereiche.

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Heike Bielenstedt
Fachberaterin Barrierefreiheit

Heike Bielenstedt

Heike Bielenstedt ist Fachberaterin für Barrierefreiheit und verantwortlich für den Inhalt auf allen unseren Portalen - regional-hoergeraet.de, barrierefrei-ratgeber.detreppenlift-pflegekasse.derollstuhl-ratgeber.de und treppenlifte-foerderung.de. Sie haben Anregungen? Schreiben Sie Heike eine E-Mail oder folgen Sie ihr auf LinkedIn.

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