Ab Pflegegrad 1 beteiligt sich die Pflegeversicherung an einer barrierefreien Wohnraumanpassung, den sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Der Zuschuss beträgt (einmalig) bis zu 4.000 Euro pro Person. Pro Haushalt können sogar 4 x 4.000 Euro (für insgesamt 4 Personen), also bis zu 16.000 Euro Zuschuss gewährt werden. Lernen Sie die Voraussetzungen kennen und erfahren Sie, wie Sie den Pflegekassenzuschuss am besten kombinieren.
Voraussetzungen zum Erhalt des Zuschusses
Es müssen mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt sein, damit Sie den Zuschuss für eine Wohnraumanpassung von der zuständigen Pflegeversicherung (z. B. AOK, Barmer, DAK, TK) bewilligt bekommen.
- Ihnen bzw. der/dem Antragsteller/in wurde bereits ein Pflegegrad zugeteilt.
- Die Maßnahmen ermöglichen die häusliche Pflege, erleichtern diese oder ermöglichen wenigstens eine selbstständigere Lebensführung.
Wichtig: Reichen Sie gemeinsam mit Ihrem Antrag immer auch einen Kostenvoranschlag für die Maßnahme mit ein. Nur so kann die Pflegekasse schnell und unbürokratisch über den Antrag entscheiden.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Grundlegend können sämtliche Maßnahmen bezuschusst werden, die einen der oben genannten Punkte erfüllen - beispielsweise der Einbau eines Treppenlifts oder der Umbau des Badezimmers. Selbst kleinere Maßnahmen wie das Versetzen von Schaltern auf eine für RollstuhlfahrerInnen geeignete Höhe oder die Verbreiterung eines Durchgangs zählen dazu.
Separate Kostenübernahme von technischen Hilfsmitteln druch Kranken-/Pflegekasse
Technische Hilfsmittel wie eine Rollstuhlrampe müssen Sie natürlich nicht über den Pflegekassenzuschuss zur Wohnraumanpassung finanzieren. Diese werden separat - unter Anrechnung der gesetzlichen Zuzahlung - von der Kranken-/Pflegeversicherung übernommen. Das gilt auch für einen Badewannenlift. Diese Kosten können Sie also von den Kosten für den Badumbau abziehen. Lediglich Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, müssen Sie im Zweifel über den “Zuschuss für eine barrierefreie / altersgerechte / rollstuhlgerechte Wohnraumanpassung” bezahlen.
Beispiele für (technische) Hilfsmittel:
- Prothesen
- Pflegebett
- Rollstuhl
- Notrufsysteme
- Badewannenlift
Antrag stellen: so geht’s
Die meisten Versicherungen bieten auf ihren Webseiten einen Vordruck zum Download an. Sie können den Antrag aber auch ganz einfach formlos stellen. Folgende Informationen sollte Ihr Anschreiben enthalten:
- Name, Anschrift und Versichertennummer
- Bankverbindung + Info über gewünschte Verrechnung
- die Bankdaten der versicherten Person oder
- die Bankdaten des Handwerksbetriebs
- Beschreibung und Begründung der Baumaßnahme
- Kostenvoranschlag für die Maßnahme
Pflegekassenzuschuss richtig kombinieren
Eine Kombination des Pflegekassenzuschusses für die gleiche Umbaumaßnahmen (beispielsweise mit einer KfW-Förderung) ist in der Regel unzulässig.
Sehr wohl dürfen Sie jedoch den Pflegekassenzuschuss für eine und die KfW-Förderung für eine andere Maßnahme nutzen. Hier empfiehlt sich, den KfW-Zuschuss für die kostenintensivere Maßnahme zu verwenden, weil diese prozentual berechnet wird und nominell bis zu 6.250 Euro beträgt.
Eingespartes Budget beim Pflegekassenzuschuss können Sie somit für weitere Maßnahmen verwenden.
Kosten für einen Rollstuhllift | 5.000 Euro |
- Pflegekassenzuschuss | 4.000 Euro |
Eigenanteil Treppenlift | 1.000 Euro |
Kosten für barrierefreies Badezimmer | 13.000 Euro |
– 10 % KfW-Zuschuss | 1.300 Euro |
Eigenanteil Bad | 11.700 Euro |
Einbau Rollstuhlrampe | 1.000 Euro |
Eigenanteil Rollstuhlrampe | 25 Euro (gesetzl. Zuzahlung) |
Eigenanteil an Gesamtkosten (Bad, Treppenlift und Rollstuhlrampe) | 12.725 Euro |
Eigenanteil finanzieren
Zunächst einmal kann der verbleibende Eigenanteil steuerlich geltend gemacht werden. Unter Anrechnung der zumutbaren Belastung senkt dieser also Ihre Steuerlast. Auch den Behindertenpauschbetrag dürfen Sie nutzen. Außerdem bieten viele Treppenlift-Anbieter oder Handwerksbetriebe eigene Finanzierungsoptionen (Ratenzahlung) an. Prüfen Sie zudem, ob Ihnen regionale Fördermittel zustehen, die mit dem Pflegekassenzuschuss kombinierbar sind.
- Ratenzahlung
- zinsgünstige Kredite / Darlehen
- regionale Fördermittel
- steuerliche Absetzbarkeit
- Sozialamt / Amt für Grundsicherung
Bei finanziell Bedürftigen, die keine ausreichende Bonität vorweisen, um beispielsweise einen Kredit aufzunehmen, könnte das Sozialamt als Kostenträger infrage kommen. Sprechen Sie hier im Zweifel mit der zuständigen Behörde.
Barrierefrei leben: Kostenvoranschlag für wichtige Hilfsmittel
Ob Rollstuhlrampe oder Rollstuhllift: Mit dem passenden Zubehör erlangen Sie ein Höchstmaß an Selbstständigkeit. Gerne beraten Sie unsere lokalen Partnerfirmen rund um Lösungen für Innenräume und Außenbereiche.