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Rollstuhl Preise & Kostenübernahme

Kostenbeteiligung / -übernahme der Kranken- / Pfegekassekasse

Alleine in Deutschland gibt es rund 1,40 Mio. Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Je nach Erkrankung / Behinderung können sich die individuellen Anforderungen an die Mobilitätshilfe deutlich unterscheiden. Die gute Nachricht: Egal, welchen Rollstuhl Sie benötigen - sofern Sie ein Rezept haben, übernimmt die Krankenkasse die Kosten unter Anrechnung der gesetzlichen Zuzahlung in voller Höhe. Auch die Rollstuhl-Miete wird bezuschusst.

Kostenübernahme durch Krankenkasse: Was ist die Voraussetzung?

Damit die Krankenversicherung als Kostenträger für einen Rollstuhl eintritt, benötigen Sie zunächst ein Rezept vom Arzt. Sprechen Sie also in einem ersten Schritt Ihren Haus- oder behandelnden Facharzt an. 

Ganz wichtig: Das Rollstuhl-Rezept sollte so genau wie möglich ausgestellt werden. Über die Hilfsmittelnummer erfährt die Krankenkasse, welches Modell Sie bzw. Ihre Angehörigen benötigen. Nur zugelassene und im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes hinterlegte Modelle und Hersteller werden von der gesetzlichen Krankenkasse subventioniert.

Gut zu wissen: Je nach ärztlicher Verordnung werden nicht nur die Kosten für Standardrollstühle, sondern auch Adaptiv-, Leichtgewichts- und Pflegerollstühle übernommen. Duschrollstühle sind ebenfalls als (Pflege)hilfsmittel klassifiziert und werden somit von der Versicherung bezahlt.

✓ Volle Kostenübernahme für Standardmodell ✓ Zuschuss für Premium-Rollstühle ✓ 5 bis 10 Euro Zuzahlung ✓ Rollstuhl-Rezept vom Arzt notwendig

Kostenträger bei Arbeitsunfällen

Ist der Rollstuhl infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit notwendig, tritt die Berufsgenossenschaft als Kostenträger für den Rollstuhl ein. Das gilt im Übrigen auch für weitere Kosten, die für die Rehabilitation, den Umbau von Wohnraum oder das Ersetzen von Körperfunktionen anfallen.

Rollstuhl: Krankenkasse oder Pflegekasse zuständig?

Rollstühle sind ein anerkanntes Hilfsmittel der Pflege- und Krankenkassen in Deutschland. Ob die Krankenkasse oder die Pflegekasse (gleicher Ansprechpartner) zuständig ist, hängt von der jeweiligen Situation des Antragstellers ab. Bei einer temporären Einschränkung der Mobilität wird die Krankenkasse ein Standardmodell als Leihgabe zur Verfügung stellen. Bei einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit ist trotzdem nicht zwingend Pflegeversicherung zuständig. Entscheidend ist, ob das Hilfsmittel - in diesem Fall der Rollstuhl - die Pflege erleichtert (Pflegehilfsmittel) oder eine Behinderung ausgleicht (Hilfsmittel).

Wie hoch ist die Kostenbeteiligung der Krankenkasse?

Die Versicherung übernimmt die Kosten für den Rollstuhl in voller Höhe. Lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 5 bzw. maximal 10 Euro müssen Sie aus der eigenen Tasche leisten. 

Doch Vorsicht: Nur sogenannte Standard-Rollstühle, die genau Ihrem persönlichen Bedarf entsprechen, werden von der Versicherung bezahlt. Höherwertige Modelle, die nicht unbedingt notwendige Funktionen bieten und damit “das Maß des Notwendigen” überschreiten, werden lediglich bezuschusst. Sie müssen dann den Differenzbetrag zwischen Standard-Rollstuhl und Ihrem Wunschmodell zahlen.

Die Krankenkassen arbeiten mit Sanitätshäusern zusammen. Um den Rollstuhl von der Krankenkasse bezahlt zu bekommen, müssen Sie den Rollstuhl bei einem Vertragspartner der Versicherung erwerben. Eine Zuzahlung steht Ihnen aber auch beim Kauf über einen anderen Anbieter zu, sofern der Rollstuhl eine Hilfsmittelnummer besitzt.

Rollstühle: die Kosten im Überblick

Rollstuhl ist nicht gleich Rollstuhl. Genau wie die Modelle selbst unterscheiden sich auch die Preise enorm. Ein Elektrorollstuhl ist naturgemäß teurer als ein manueller Rollstuhl. Auch klappbare Modelle sind etwas preisintensiver. Übrigens: Manuelle Rollstühle lassen sich teilweise mit einem Motor aufrüsten.

Rollstuhltyp Neupreis Preisspanne gebraucht
Standardrollstuhl ab 100 Euro ab 80 Euro
Aktivrollstuhl ab 1.000 bis 6.000 Euro ab 800 Euro
Leichtgewichtrollstuhl ab 250 Euro ab 180 Euro
Pflegerollstuhl ab 800 Euro ab 199 Euro
Elektrorollstuhl ab 1.400 Euro ab 300 Euro
Sportrollstuhl ab 1.500 Euro ab 600 Euro

Rollstuhl mieten: Krankenkassen zahlen Standardmodell

Nicht nur der Kauf, auch die Miete eines Rollstuhls wird von der Krankenkasse bezuschusst. Bedingung auch hier: Es muss eine medizinische Notwendigkeit und ein Attest vorliegen. Die Krankenversicherung übernimmt dann die Kosten für ein Standardmodell. Elektrische Rollstühle oder anderen Spezialmodelle werden in der Regel nicht voll übernommen - höchstens bezuschusst. Brauchen Sie den Rollstuhl lediglich, um einen nicht unbedingt notwendigen privaten Ausflug (oder längeren Urlaub) zu unternehmen, wird die Versicherung die Kosten nicht übernehmen. Auch ein Zuschuss ist dann nicht vorgesehen.

Was ist mit einem zweiten Rollstuhl: Zahlt die Versicherung?

Sollten Sie genau begründen können, wieso Sie einen zweiten Rollstuhl benötigen, kann es sein, dass die Krankenkasse die Kosten bezuschusst. Andernfalls müssen Sie selber für die Kosten (z. B. eines speziellen Sport- oder Aktivrollstuhls) aufkommen.

Gut zu wissen: Bei finanzieller Bedürftigkeit könnte das Sozialamt als Kostenträger eintreten. So befand beispielsweise das Sozialgericht in einem Urteil (Az. S 9 SO 1824/19), dass einem Querschnittgelähmten ein Sportrollstuhl zusteht.

Ablauf der Formalitäten

Nehmen Sie immer Ihren behandelnden Arzt mit ins Boot. Dieser kann sie bereits bei der Antragstellung unterstützen. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie einen besonderen Rollstuhl bewilligt bekommen möchten. Der Bedarf muss medizinisch gut begründet werden.

1.

Lassen Sie sich vom Hausarzt oder behandelnden Facharzt ein Rezept für den Rollstuhl ausstellen.

2.

Fordern Sie einen Kostenvoranschlag für den Rollstuhl bei einem zertifizierten Sanitätshaus an.

3.

Reichen Sie den Kostenvoranschlag und die ärztliche Verordnung mit Ihrem Antrag bei der Krankenkasse ein.

4.

Warten Sie die Bewilligung der Krankenkasse ab. Danach wird der Rollstuhl vom Sanitätshaus an Sie geliefert werden.

Der Ablauf ist immer identisch - egal ob Sie bei der AOK, DAK, TK, Barmer, HKK, IKK, BKK oder einer anderen Kranken-/Pflegekasse versichert sind.

Alle Rollstuhlarten im Überblick

Alle Rollstuhltypen - sortiert nach Antriebsart, Rahmenform, Einsatzbereich und Verordnung der Krankenkasse

Rollstuhl Rahmenarten

Antriebsformen

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Einsatzbereiche

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Alle Rahmenarten

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Heike Bielenstedt
Fachberaterin Barrierefreiheit

Heike Bielenstedt

Heike Bielenstedt ist Fachberaterin für Barrierefreiheit und verantwortlich für den Inhalt auf allen unseren Portalen - regional-hoergeraet.de, barrierefrei-ratgeber.detreppenlift-pflegekasse.derollstuhl-ratgeber.de und treppenlifte-foerderung.de. Sie haben Anregungen? Schreiben Sie Heike eine E-Mail oder folgen Sie ihr auf LinkedIn.

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