Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel: Was ist der Unterschied?
Hilfsmittel sind Hilfsmittel, schließlich helfen Sie körperlich beeinträchtigten Menschen bzw. deren Pflegepersonen in irgendeiner Weise - egal ob krank oder dauerhaft pflegebedürftig? So einfach ist leider nicht. Zwar ist die Aussage nicht falsch, doch entscheidend ist, ob Kranken- und Pflegekasse als Kostenträger zuständig sind. Zudem wird zwischen technischen und zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln unterschieden. Lernen Sie die Unterschiede kennen.
Pflegehilfsmittel vs. Hilfsmittel
Hilfsmittel werden von der Krankenkasse bezahlt und dienen dem Ausgleich einer Behinderung. Damit eine Kostenübernahme der Krankenkasse erfolgen kann, muss man sich zuvor ein Rezept für das Hilfsmittel vom Arzt ausstellen lassen.
Pflegehilfsmittel hingegen werden von der Pflegeversicherung bezahlt bzw. bezuschusst. Im Gegensatz zu den Hilfsmitteln erleichtern bzw. ermöglichen sie die Pflege. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5). Die Produkte können auch ohne Rezept / Verordnung bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.
Gewisse Produkte können sich überschneiden - hier spricht man dann von einem multifunktionalen Hilfsmittel (z. B. beim Badewannenlift). Falls ein Hilfsmittel nicht klar zuzuordnen ist, brauchen Sie sich keine Sorgen machen: Kranken- und Pflegekasse klären untereinander, wer für die Kostenübernahme zuständig ist. Der/die AnsprechpartnerIn bleibt für Sie gleich.
Nicht jedes Hilfsmittel in Hilfsmittelverzeichnis gelistet
Man könnte noch einen weiteren Unterschied definieren: Treppenlifte sind beispielsweise Hilfsmittel (für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer) im Sinne der Wortbedeutung, allerdings nicht im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes gelistet. Das bedeutet: Eine direkte Kostenbeteiligung ist hier ausgeschlossen. Die Finanzierung muss somit über andere Zuschüsse und Fördermittel für barrierefreien Umbau oder aus eigener Tasche erfolgen.
Subgruppen von (Pflege)hilfsmitteln
Die Kranken- und Pflegekassen unterscheiden zwischen zwei Hauptgruppen von Hilfsmitteln:
1. Technische Hilfsmittel
Technische Hilfsmittel sind solche, die länger benutzt werden. Das können demnach Rollstühle, Pflegebetten, Hausnotrufsysteme, Hörgeräte, Prothesen etc. sein. In der Regel werden die Kosten unter Anrechnung der gesetzlichen Zuzahlung voll erstattet.
2. Hilfsmittel zum Verbrauch
Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (Hygieneprodukte zur einmaligen Nutzung) wie Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen erteilt die Pflegekasse einen monatlichen Zuschuss von pauschal 40 Euro.
Ist der Rollstuhl ein Hilfs- oder Pflegehilfsmittel?
Rollstühle können demnach Hilfsmittel aber auch Pflegehilfsmittel sein. Ein Rollstuhl, der kurzzeitig nach einer Krankheit oder einer Operation im Rahmen der Rehabilitation benötigt wird, ist ein Hilfsmittel. Dieses wird in der Regel von der Krankenkasse (als Leihgabe über ein angegliedertes Sanitätshaus) gestellt und muss am Ende wieder zurückgegeben werden.
Bei einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit, die nicht durch einen Arbeitsunfall oder einen anderen Unfall mit Fremdverschulden eingetreten ist (hier wären ggfs. andere Kostenträger zuständig), wird die Pflegeversicherung die Kosten für den Rollstuhl übernehmen - jedenfalls für ein medizinisch notwendiges Modell.
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