Die Pflegegrade 1 bis 5 im Überblick
Rollstuhl beantragen und Pflegegrad beantragen: Das sind grundlegend zwei verschiedene Dinge, die entsprechend eigenständig erledigt werden müssen. Dennoch gilt: Die Tatsache, dass jemand im Rollstuhl sitzt, ist selbstverständlich eine massive Einschränkung, die naturgemäß zum Erhalt eines Pflegegrads berechtigt. Ermittelt wird der Pflegebedarf erst auf Antragstellung hin - bei den gesetzlichen Krankenkassen (z. B. AOK, Barmer, DAK, TK) durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (kurz: MDK), bei privaten Kranken- und Pflegeversicherern (Gothaer, AXA, Barmenia etc.) durch die MEDICPROOF GmbH. Lernen Sie die fünf Pflegegrade genauer kennen.
Ermittlung der Pflegebedürftigkeit
Welcher Pflegegrad zugewiesen wird, hängt maßgeblich von der erreichten Punktzahl im sogenannten “Neuen Begutachtungsassessment (NBA)” ab. In sechs verschiedenen Modulen ermittelt ein/e Gutachter/in den individuellen Pflegebedarf.
Die sechs Module im Überblick:
- Mobilität
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
- Gestaltung des Alltags und Pflege sozialer Kontakte
Pflegegrad beantragen
Sowohl Erstantrag als auch Höherstufungsantrag können formlos bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Das Anschreiben muss lediglich den Wunsch nach Begutachtung sowie Name, Adresse und Versichertennummer des Antragstellers enthalten. Häufig stellen die Versicherungen online auf deren Webseiten entsprechende Vordrucke bereit.
Die fünf Pflegegrade
Um überhaupt einen Pflegegrad zu erhalten, sind mindestens 12,5 Punkte notwendig. Dies würde dann Pflegegrad 1 und damit einer “geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit” entsprechend.
Pflegegrad | Beschreibung | Punktzahl |
PG 1 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 12,5 bis 27 |
PG 2 | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 27 bis unter 47,5 |
PG 3 | Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 47,5 bis unter 70 |
PG 4 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 70 bis unter 90 |
PG 5 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung | 90 bis 100 |
Die Leistungen der Pflegekasse je Pflegegrad
Während die Leistungen in Pflegegrad 1 lediglich auf den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Betreuungs- und Entlastungsleistungen, den Zuschuss für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sowie einen Wohngruppenzuschuss beschränkt sind, beteiligt sich die Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2 an zahlreichen Pflegeformen.
Leistung | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
Pflegegeld (pro Monat) | – | 316 € | 545 € | 728 € | 901 € |
Pflegesachleistungen (monatlich) | – | 724 € | 1.363 € | 1.693 € | 2.095 € |
Tages- und Nachtpflege (pro Monat) | – | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € |
Kurzzeitpflege (pro Jahr) | – | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € |
Verhinderungspflege (pro Jahr) | – | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € |
Vollstationäre Pflege (pro Monat) | – | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen (monatlich) | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich) | 40 € | 40 € | 40 € | 40 € | 40 € |
Hausnotruf (pro Monat) | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € |
Wohnraumanpassung (einmalig) | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € |
Wohngruppenzuschuss (monatlich) | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € |
Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln
Die Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln ist zwar an das Bestehen eines Pflegegrads geknüpft, welcher Pflegegrad zugeteilt wurde, ist dabei jedoch egal. Wichtig ist lediglich, dass das Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands gelistet ist und eine Hilfsmittelnummer besitzt. Bei notwendigen Hilfsmitteln, die ohne Pflegegrad beantragt werden können, spricht man von Hilfsmitteln und nicht von Pflegehilfsmitteln. Der Rollstuhl kann sowohl Hilfsmittel als auch Pflegehilfsmittel sein.
Berechtigt ein Pflegegrad zum Erhalt eine Schwerbehindertenausweises?
Nicht direkt. Die Schwerbehinderung wird nicht durch die Pflegekasse, sondern durch das zuständige Versorgungsamt festgestellt. Bei der Antragstellung kann der Hausarzt unterstützen. Stellen Sie diesen Antrag frühzeitig, damit Sie schnell die Nachteilsausgleiche erhalten, die Ihnen zustehen.
Sie sind mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden?
Sollten Sie der Meinung sein, dass der Pflegegrad zu niedrig angesetzt ist, haben Sie einen Monat nach Erhalt des Entscheides Zeit, Widerspruch einzulegen.
Darüber Hinaus können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung in einen anderen Pflegegrad stellen. Dies ist auch ratsam, da Sie ggfs. mehr Leistungen erhalten.
Auch der eigentlich nur einmalig gewährte Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z. B. zur Finanzierung eines Rollstuhllifts oder eines barrierefreien Badezimmers) kann bei verändertem Pflegebedarf erneut erfolgen.
Es ist immer das gesamte Krankheitsbild zu bewerten. Ein/e Rollstuhlfahrer/in mit stark fortgeschrittener Multipler Sklerose hat entsprechend einen andere Pflegebedarf als eine Person mit einem amputierten Bein, die ansonsten unter keinen Erkrankungen leidet.
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